Für Rollifahrerinnen und Rollifahrer ist eine gesunde und bequeme Sitzposition der Schlüssel zur Freude am Alltag. Eine falsche Haltung kann zu Verletzungen und Folgeschäden führen, die zu Schmerzen und Beschwerden führen können. Auch die vermeintlich kleinen unangenehmen Druckstellen führen langfristig dabei auch einfach zu Frust und Ablehnung gegenüber dem Rolli. Genau aus diesem Grund legen einige Hersteller bei Rollstpühlen, Ergositzen & Sitzkissen besonderen Wert auf eine ergonomische Gestaltung, die eine optimale Sitzposition gewährleistet.
Schau mal hier -> Sitzsysteme
Eine gute Sitzposition ermöglicht es den Sitzknochen, etwas einzusinken, während das Becken durch den Sitz und den Rücken des Rollstuhls ausreichend stabilisiert wird. Das trägt dazu bei, die Entwicklung von Druckstellen zu verhindern und Rollifahrer:innen ein komfortables Sitzerlebnis zu bieten. Viele Rollstühle verfügen mittlerweile wir über ein ergonomisches Rahmendesign und einstellbare Sitz- und Rückengurte, um eine präzise Anpassung an eure ganz individuellen Bedürfnisse zu ermöglichen.
Bei einem Ergositz ist verläuft der hintere Teil horizontal und der vordere Teil schräg nach oben. Diese Form stabilisiert das Becken ganz besonders effektiv und wird immer in Kombination mit einstellbaren Sitzgurten verwendet. Dadurch wird eine optimale Gewichtsverteilung und eine minimierte Druckbelastung erreicht, um Komfort und Sicherheit und vor allem Freude am Rollifahren zu gewährleisten.
Die Auswahl des richtigen Sitzkissens ist ebenfalls entscheidend. Bei einer Probefahrt oder einer Produktvorführung - dazu kommen wir übrigens gerne zu euch. Machen wir echt! - führen wir bei der Auswahl unserer Sitzkissen eine Druckmessung durch, um sicherzustellen, dass ihr das für euch perfekte Kissen bekommt.
Schaut doch mal auf unserer Website vorbei, wir haben eine große Auwahl an Sitzkissen und helfen euch immer sehr gerne bei Fragen und Wünschen. Kontaktformular
Für viele schmerzfreie Fahrten und ein gutes Gefühl unterwegs - Eure Rolligarage.
Mobilität ist ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität von Rollstuhlnutzern. Damit dein Rollstuhl immer zuverlässig funktioniert und dich sicher ans Ziel bringt, ist regelmäßiger Service und Wartung unerlässlich. In diesem Blogbeitrag erkunden wir die Bedeutung von Service und Wartung am Rollstuhl und wer in Deutschland die Kosten übernehmen kann.
Schau mal hier -> Service und Wartung an deinem Rollstuhl
Ein gut gewarteter Rollstuhl bedeutet Zuverlässigkeit und Sicherheit. Regelmäßige Inspektionen können potenzielle Probleme frühzeitig erkennen und beheben, wodurch das Risiko von unerwarteten Ausfällen minimiert wird. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass du dich ohne Bedenken fortbewegen kannst.
In Deutschland spielt die Gesundheitsversicherung eine zentrale Rolle bei der Kostenübernahme für den Service und die Wartung von Rollstühlen. Die gesetzlichen Krankenkassen können einen Teil oder sogar die gesamten Kosten für notwendige Wartungsarbeiten decken. Es ist wichtig, die individuellen Bedingungen der eigenen Krankenkasse zu prüfen und sich über die geltenden Richtlinien zu informieren. Denn ein Rollstuhl ist eine Investition in deine Mobilität und Lebensqualität. Regelmäßige Wartung und Service trägt dazu bei, die Lebensdauer deines Rollstuhls zu verlängern. Kleine Verschleißteile können rechtzeitig ausgetauscht werden, bevor sie größere Schäden verursachen. Dadurch wird nicht nur Geld gespart, sondern auch die Nutzungsdauer deines Rollstuhls optimiert.
In einigen Fällen bietet der deutsche Staat staatliche Unterstützung oder Zuschüsse für die Wartung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen an. Dies kann durch lokale Sozialämter oder andere staatliche Organisationen erfolgen. Ein gut gewarteter Rollstuhl bedeutet auch verbesserten Komfort und optimierte Leistung. Gelängte Achsen, abgenutzte Reifen oder lose Schrauben können den Fahrkomfort beeinträchtigen. Durch regelmäßige Wartung und Service kannst du sicherstellen, dass dein Rollstuhl immer in Top-Zustand ist und dir ein angenehmes Fahrerlebnis bietet.
Wenn keine oder nur begrenzte Unterstützung von Krankenkassen oder staatlichen Stellen verfügbar ist, müssen Rollstuhlnutzer möglicherweise selbst für den Service und die Wartung aufkommen. In solchen Fällen können spezialisierte Rollstuhlversicherungen eine Option sein. Diese Versicherungen können bestimmte Wartungsleistungen abdecken. Denn deine Bedürfnisse und Anforderungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Ein erfahrener Techniker kann individuelle Anpassungen vornehmen oder Upgrades empfehlen, um deinen Rollstuhl an neue Gegebenheiten anzupassen. Dies könnte eine verbesserte Federung, neue Sitzpolsterung oder andere Anpassungen für mehr Bequemlichkeit und Funktionalität umfassen.
Die Zusammenarbeit mit Fachleuten im Rollstuhl-Service gewährleistet fachkundige Betreuung. Diese Experten kennen sich mit den unterschiedlichen Rollstuhlmodellen aus und können gezielt auf spezifische Bedürfnisse eingehen. Sie bieten nicht nur Reparaturen, sondern auch wichtige Tipps zur Selbstwartung und Pflege.
Du gehörst nicht zu den Glücklichen die So einen Experten an ihrer Seite haben? Denn bist du bei uns richtig. Schau mal hier -> Service und Wartung an deinem Rollstuhl
Denn für uns steht der Service an erster Stelle.
In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für Service und Wartung von Rollstühlen zu decken. Die Gesundheitsversicherung und staatliche Unterstützung sind zentrale Akteure, und individuelle Rollstuhlversicherungen können eine zusätzliche Absicherung bieten. Der Service und die Wartung sind entscheidend, um die Mobilität von Rollstuhlnutzern zu gewährleisten. Durch regelmäßige Inspektionen und Pflegemaßnahmen kannst du nicht nur die Zuverlässigkeit und Sicherheit deines Rollstuhls sicherstellen, sondern auch seine Lebensdauer verlängern und die individuelle Anpassung optimieren. Investiere in die regelmäßige Pflege deines Rollstuhls – für mehr Mobilität und weniger Sorgen gerne Unterstützen wir dich dabei und geben dir weitere Tipps: Kontaktformular
Was ist ein E Attest oder E Rezept? Diese Frage wollen wir euch beantworten. Es hat sich so eingebürgert, das man meistens das Geld online mit Online Banking überweist. Doch wieso bringen wir denn noch persönlich unser Attest oder Rezept vom Arzt zum Arbeitgeber, zur Apotheke oder für einen neuen Rollstuhl ins Sanitätshaus? Damit ist bald Schluss. Mit diesem Blog Beitrag zeigen wir euch was das E Attest und E Rezept ist und wie es funktionieren soll.
Das elektronische Attest (E Attest) ist ein Attest was man von einem Arzt erhält, mit dem man eine sogenannte Videosprechstunde hatte oder man persönlich sich untersuchen lassen hat. Wir vergessen kurz einmal das elektronische und behalten uns nur ATTEST im Kopf! Jeder von uns brauchte schon einmal ein Attest, als Krankschreibung oder im Sportunterricht, wenn man in manchen Sportbereichen nicht mit machen wollte 😉
Wieder zurück zum E Attest. Das Bundesgesundheitsministerium möchte den Papierkram komplett abschaffen, keine drei gelben Scheine mehr, die man selbst zu Krankenkasse, Arbeitgeber schicken soll und ein gelber Schein für sich selbst. Ab 2021 soll das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung in Kraft treten. Das Bundesgesundheitsministerium möchte, dass das E Attest vom Arzt gleich zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse digital weitergeleitet wird. So spart man sich Zeit, Kosten und Wege.
Auch da gibt es ein E Rezept, was digital an deine Krankenkasse weitergeleitet wird. Du selbst bekommst einen Code von deinem Arzt, mit dem du über deren Praxismanagement-System dein Rezept abrufen kannst. Dieses ist speziell verschlüsselt, so dass alle Gefahren ausgeschlossen werden. Dein E Rezept kannst du dann ganz einfach an eine Online-Apotheke weiterleiten und dein Postbote bringt dir nachdem dein Medikament nach Hause. Oder, du gehst persönlich in eine Apotheke und zeigst dein Smartphone vor, wo das E Rezept zu sehen ist. Um aber auch dann doppelte Wege zu vermeiden, kannst du dir über eine App deine Wunschapotheke aussuchen und ihr das E Rezept zuweisen. Dort wird gleich kontrolliert, ob dein Medikament vor Ort ist oder es erst bestellt werden muss. Wieder Zeit gespart. Das Ganze funktioniert natürlich auch, wenn du Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege als E Rezept erhältst. Diese muss du einfach an die jeweilige Stelle (Sanihaus, ambulante Pflegestelle, ect.) weiterleiten.
Die Techniker Krankenkasse ist da ganz weit mit vorne. Seit 2017 läuft das Pilotprojekt zwischen der TK und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Die beiden sind seit daher in der Digitalisierung des E Attestes und E Rezeptes fest verbunden. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass das Projekt ein Erfolg ist. Bis heute nehmen an dem Projekt mehr als 33.000 Versicherte, rund 700 Ärzte bei der Techniker Krankenkasse teil. Mehr als 100.000 Bescheinigungen wurden seit 2017 verarbeitet. Alle weiteren Krankenkassen haben schon Vorbereitungen getroffen, um sich dem Gesetz anzuhängen.
Unser Fazit.
Mega, endlich einmal eine super Sache. Kein verlieren der Rezepte über die Post oder zeitraubende Wege. Super spannendes Thema, wo wir auch auf jeden Fall dran bleiben werden.
Als Erstes vorweg. Wir schreiben hier nicht über die Sitzbreite. Die optimale Sitzbreite findest du in einem späteren Blog Beitrag 😉 Die Rollstuhlbreite ist die breiteste Stelle an Rollstühlen, also der Abstand vom äußeren Greifreifen zum äußersten Greifreifen. Doch Vorsicht, nicht bei allen Rollstühlen ist das die breiteste Stelle. Schaue dir vorab deinen Rollstuhl genau an.
Auf vielen verschiedenen Seiten im Internet findet man Angaben über die optimale Rollstuhlbreite. Doch ist jeder Nutzer vom Körper her gleich aufgebaut!? NEIN, alle Nutzers sind einzigartig. Die Konfektionsgröße von Kleidung variiert ja auch. Mal ist der Pullover zu lang und mal zu kurz. Genauso verhält es sich auch mit der Rollstuhlbreite. Jeder Po ist unterschiedlich. Jeder möchte einen anderen Radsturz haben.
Wir machen es einfach: Der Rollstuhl unterstützt bei der Mobilität. Doch was passiert, wenn du dich auf deinen Berater verlässt und es dann eigentlich eher in die Hose geht, weil der nette Herr vergessen hat, an die DIN-Norm einer Türbreite zu denken. Daher musst du mit deinem Berater immer ehrlich und direkt reden. Erzähl ihm, was du alles mit dem Rollstuhl machen möchtest.
Die Rollstuhlbreite ist unwahrscheinlich wichtig, aber es gibt noch weitere Faktoren die zu einem perfekten Rollstuhl gehören, damit er dir passt ohne Folgeerkrankungen zu verursachen. Achte bei der Vermessung mit deinem Berater auf folgendes:
Sitzhöhe:
Bei der Sitzhöhe müssen die Finger bei ausgestrecktem Arm nach unten die Achse übersteigen.
Sitztiefe:
Bei der Sitztiefe achte erst einmal darauf, das dein Sitzkissen genauso lang ist und du zwischen Sitzbespannung/-brett und deiner Kniekelhle maximal 2 Fingerbreite Platz hast.
Rückenlehne:
Bei der Rückenlehne musst ganz du selbst entscheiden, was du möchtest: Du kanst dich entscheiden zwischen einem V-Rücken bei breitem Kreuz oder einen Standard-Rücken. Hier gibt es keine Faustregel.
Sitzkissen:
Was verträgt dein Po? Zu weich ist nicht gut und zu hart auch nicht. Finde dein Mittelmaß und teste vorab immer verschiedene Sitzkissen aus. So wirst du das Beste für dich finden.
Anders sieht das alles bei Elektrorollstühlen aus, da es tausende verschiedenste Elektrorollstühle auf dem Markt gibt, die in vielen Varianten verstellbar sind. Dort wird jedoch das Fachpersonal extrem geschult, was leider bei aktiven Rollstühle vergessen wird.
Eine konkrete optimale Rollstuhlbreite gibt es nicht. Es gibt jedoch eine DIN-Norm (DIN 18040 Verkehrsflächen und Bewegungsflächen, Platzbedarf), die den Platzbedarf für Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühle regelt. Auf der Internetseite findest du eine Tabelle, wo alles auf´s kleinste Detail aufgeführt wird. Was man jedoch schon vorab erwähnen kann: Der Platzbedarf der immer als DIN-Norm genommen wird, ist für Rollstühle echt knapp bemessen. Die DIN 18040 ist jedoch die Mutter aller Platzbedarf-Richtlinien für Menschen mit Behinderungen.
Weitere DIN-Normen die wichtig sind:
DIN 18040-1 öffentliche Gebäude
DIN 18040-3 öffentliche Räume
Wenn die Maße beim Vermessen deines Rollstuhls keiner Beachtung geschenkt wurde, passt du entweder nicht durch die Türen oder bekommst Probleme im öffentlichen Bereichen. Natürlich sind das jetzt übertriebene Beispiele, doch auch bei kräftig gebauten Menschen kann man den Rollstuhl so vermessen und sonderanfertigen, dass sie durch eine Tür von 73,5 cm Breite passen. Auch hier sind Grenzen gesetzt. Das setzt natürlich voraus, dass der neue Rollstuhl ein Sonderbau (Rollstuhl nach Maß) wird. Es gibt aber auch Rollstühle von der Stange, die man aufwerten kann, so dass sie eine optimale auf dich abgestimmte Rollstuhlbreite haben und dem Platzbedarf des Rollstuhls entsprechen. Eine genaue Aktiv Rollstuhl Breite gibt es so nicht, doch die folgenden Punkte können dir helfen, damit du in deiner Mobilität nicht eingeschränkt bist.
Es ist wichtig, das du dir vorher genau Gedanken machst, was du alles mit dem Aktiv Rollstuhl machen möchtest. Es kann immer mal sein, das du mit Freunden oder Familie ein Restaurant besuchen möchtest, welches zwar einen barrierefreien Eingang hat, jedoch die Tür zu schmal ist. Schaue als Erstes, wo zu Hause die schmalste Tür ist und messe sie aus. Sprich mit deinem Berater darüber, denn zusammen findet ihr eine Lösung. Es bringt nichts, wenn deine Rollstuhlbreite 70 cm ist und deine schmalste Tür nur 55 cm breit. Nehmt euch die Zeit und sprecht ausführlich darüber. Achte darauf, das die Richtlinien früher für Türen (im Altbau) nicht die Breitesten waren. Heutzutage müssen alle Türen (im Neubau) ein Mindestmaß an Breite vorweisen. Sei es für den Rettungsweg oder der Durchgangsbreite für den Rollstuhl.
Wenn du auch mit dem neuen Rollstuhl Handbike fahren möchtest, dann wäre es fatal, keinen Radsturz zu haben. Ohne Radsturz ist die Kippgefahr in den Kurven extrem hoch. Doch was passiert, wenn dein Rollstuhl breiter als 70 cm ist? Nichts! Dann besprich mit deinem Berater, das von dem Rollstuhl Hersteller eine Radstandverlängerung eingebaut wird, wo der Sturz für das Handbiken eingestellt ist. Bei jeder Handbike Tour steckst du dann vorher einfach deine Antriebsräder um. Anders sieht es natürlich bei der Breite vom Sportrollstuhl aus. Hast du zb. einen Basketball Rollstuhl, wird der mindestens einen Sturz von 3 Grad haben. Dieser Sturz verhindert, das du bei schnellen ruckartigen Bewegungen umkippst. Genauso verhält es sich auch bei deinem Aktiv-Rollstuhl.
Denke vorab nach, wie du selbst drauf bist. Welche Ziele und welche Wünsche hast du? Das alles muss in deine Rollstuhlplanung mit bedacht werden. Hat der Rollstuhl erst einmal eine falsche Breite, wird es schwer ihn nachträglich umzubauen. Denke an deine Mobilität und hole dir Tipps, wie andere das gelöst haben. Nehme dein Umfeld genau unter die Lupe. Welche Faktoren musst du beachten? Bedenke aber auch: Unsere Gesellschaft ist noch nicht komplett barrierefrei. Es kann passieren, das du Abstriche machen musst. Doch wo es Probleme gibt, gibt es auch Lösungen. Berate dich vorab und akribisch darüber mit deinem Berater. Mache dir Stichpunkte zu allem, was dir wichtig ist. So akribisch, wie du diesen Text liest, musst du auch die neue Hilfsmittel-Versorgung für deinen perfekten Rollstuhl angehen.
Hier ein paar Fragen die dir dabei helfen werden:
Du bist es, der täglich den Rollstuhl benutzt. Bleibe nicht einfach still sitzen, sondern bemühe dich, deine Wünsche und Ziele durchzusetzen. Wenn dein Berater ungeduldig ist und auf Abstand geht oder dir sogar gar nicht zuhören möchte, stelle ihn zu Rede. Wenn mit ihm nicht zu reden ist, wechsel den Berater. Es gibt sehr viele gute Berater, die schon viele Rollstühle in ihrem Leben zusammengestellt bzw. vermessen haben. Suche dir am besten einen Berater, der selbst im Rollstuhl sitzt, der dich im sitzen vermisst und genau auf deiner Augenhöhe ist. Solch ein Berater weiß, wovon er spricht.
Notiere dir die Fragen oder drucke sie dir aus und mache dir Gedanken darüber. Befolgst du sie, wird es für dich keine Probleme mehr geben.
Text: Benjamin Hermann
Foto: Adobe Stock
Ein Einblick in die Entscheidungsfreiheit gesetzlich Versicherter bezügliches ihres Hilfsmittelversorgers.
Durch gesundheitliche Einschränkungen sind viele Menschen auf Hilfsmittelversorger angewiesen, um ihre Lebensqualität zu erhalten und in der Lage sein zu können ein selbstständiges Leben zu führen. Hilfsmittelversorger stellen medizinisch notwendige Produkte zur Verfügung, die unerlässlich sein können. Dazu gehören Rollstühle, Krücken, Prothesen und Orthesen, Einlegesohlen und viele weitere Produkttypen, die entweder eine Bewegungsfreiheit aufrechterhalten oder therapeutische Zwecke erfüllen. Die Hilfsmittelversorger auch bekannt als Sanitätshäuser. Dort werden die eben erwähnten medizinischen Hilfsmittel angefertigt und vertrieben. Natürlich unterliegen deutsche Sanitätshäuser strengsten Qualitätsanforderungen, da Qualitätsmängel in medizinisch notwendigen Produkten fatale Folgen für die Gesundheit der darauf angewiesenen Menschen bedeuten könnte. Um als Sanitätshaus Leistungen über gesetzliche Krankenkassen abrechnen zu können ist eine Zulassung notwendig, die in Form einer Präqualifizierung und einem Institutionskennzeichen erfolgt. Für eine Präqualifizierung ist es notwendig eine Eignungsprüfung abzulegen, die sich nach speziellen Vorgaben richtet. Neben Sanitätshäusern sind auch Optiker dazu verpflichtet ihre Eignung als Lieferant medizinischer Hilfsmittel nachzuweisen. Eine weitere Voraussetzung, um als Sanitätshaus Dienste anbieten und abrechnen zu können ist das Institutionskennzeichen. Mit Hilfe des Institutionskennzeichen, eine neunstellige Nummer, finden Abrechnungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen statt.
Trotz der umfassenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Hilfsmittelversorger, waren gesetzliche Krankenkassen für eine lange Zeit dazu gesetzlich verpflichtet die Kosten und die Qualität angebotener medizinischer Hilfsmittel zu überwachen. Der Gesetzesgeber erkannte, dass die Qualität von medizinischen Hilfsmitteln höchste Bedeutung zugeschrieben wird, und forderte die Krankenkassen dazu auf systematisch zu überprüfen, ob Hilfsmittelversorger vorgabengerecht Produkte und Dienste anbieten. Dies war nicht immer der Fall. Es häuften sich Beschwerden über Hilfsmittel mit ungenügender Qualität und unangemessenen Preisen. Daher entschieden sich gesetzliche Krankenkassen dazu, Hilfsmittelversorger als Vertragspartner anzuwerben und nur diese Vertragspartner den hilfebedürftigen Patienten als Auswahl zur Verfügung zu stellen. Dies geschah im Jahre 2009. Zuvor war eine freie Wahl der Sanitätshäuser möglich. Diese Eingrenzung der Vertragspartner und oft auch die Ermittlung eines Sanitätshauses, welches Anfertigung und Betreuung des Patienten übernimmt, geschah aus reinem Interesse daran Qualität zu wahren und eine möglichst umfassende und gesetzeskonforme Versorgung mit Hilfsmitteln zu ermöglichen. Nur in besonderen Fällen, wurden Vertragspartner auf Anfrage eines Versicherten gewechselt, was aber immer zu Mehrkosten führte, die von dem Versicherten privat getragen werden mussten.
Dieser Vorgang, also die Auswahl eines Sanitätshauses durch die entsprechende Krankenkasse, wird als Ausschreibung bezeichnet. Das ausgewählte Sanitätshaus ist damit der Ausschreibungssieger und erhielt damit vollen Zuspruch die Betreuung des Versicherten zu übernehmen. Da dadurch die Wahlfreiheit des Versicherten enorm eingeschränkt ist, entstand Frustration diesbezüglich. Oft war der Ausschreibungsgewinner ein Sanitätshaus in einem anderen Wohnort, oder der Versicherte hatte ein enges Vertrauensverhältnis mit einem Hilfsmittelversorger, der nicht als Ausschreibungsgewinner in Frage kam. Ein weiterer kritischer Punkt an dieser Stelle, ist das Aufkommen von Lieferengpässen. Bei medizinisch notwendigen Produkten bedeutet das, fatale Folgen für den Versicherten und spricht gegen die Wahrung von Qualität und zeitnaher Versorgung, die vom Gesetzesgeber angeführt wird.
Durch den Gesetzesentwurf Terminservice- und Versorgungsgesetz aus vom 14. März 2019, wurde diese Regelung wieder aufgehoben. Der Entwurf versucht in erster Linie den Terminservice in Deutschland zu verbessern. Leider entstehen hier immer wieder lange Wartezeiten für Hilfsbedürftige. Menschen in akuten Notlagen müssen immer wieder auf Notaufnahmen ausweichen, auch wenn das oft nicht der nötige Schritt ist. Aber auch die Versorgung mit Hilfsmitteln wurde dadurch aufgearbeitet.
In dem Gesetzesentwurf enthalten, sind zum einen die komplette Abschaffung der Ausschreibungen von Hilfsmittelversorgern. Damit ist es für Krankenkassen nicht mehr mögliche Hilfsmittelversorger vorzugeben, sondern der Versicherte hat das Recht aus einer Menge an Vertragspartnern auszuwählen. Sowohl Ort als auch Lieferzeiten spielen für die Versicherten dabei die größte Rolle. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt, der aufgearbeitet wurde, ist, dass die Krankenversicherungen zu Vertragsverhandlungen mit Hausmittelversorgern verpflichtet sind. Dabei werden Qualitätsaspekte beim Abschluss von Verträgen mit Hilfsmittelversorgern weiter in den Vordergrund gerückt.
Der Gesetzesentwurf trat im Mai 2019 in Kraft und damit sind Ausschreibungen durch Krankenkassen aufgehoben. Alle, bis Eintritt des Gesetzes, bestehenden Verträge wurden mittlerweile aufgehoben und eine freie Wahl der Hilfsmittversorger durch den Versicherten ist möglich. Sogar Hilfsmittelversorger, die keine Vertragspartner der Krankenkasse sind, können in Betracht gezogen werden, wenn der Aufwand zur Versorgung durch vorhandene Vertragspartner wirtschaftlich nicht zweckmäßig ist.
Mit der Aufhebung der Ausschreibung durch Krankenkassen ist es seit 2019 möglich für Rollstuhlfahrer sich ein Sanitätshaus auszusuchen. Dies stellt eine angemessene Wahlfreiheit für Versicherte dar, die sich aus dem oben erwähnten Gesetzesentwurf ergibt. Es bedeutet nun nicht mehr sich auf lange Fahrten und Lieferzeiten für Hilfsmittel einzustellen, sondern es kann ein beliebiges Sanitätshaus, oft schon im Wohnort des Versicherten, ausgewählt werden. Dadurch entstehen nicht nur wirtschaftliche Vorteile (Kurze Fahrtzeiten), sondern auch eine engere und persönlichere Betreuung durch das Sanitätshaus ist möglich.
Der Weg zum Hilfsmittel für Bedürftige ist einfach und schnell. Er beginnt mit der Verordnung eines Arztes. Die Verordnung wird dann ausgestellt, wenn der Arzt eine medizinische Notwendigkeit für die Hilfsmittel erkennen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand in seiner Bewegungsfreiheit so eingeschränkt ist, dass das Gehen nicht mehr selbstständig möglich ist. Der Patient erhält von dem Arzt dann eine Verordnung. Mit dieser Verordnung gehen Sie dann zu einem Sanitätshaus ihrer Wahl. Ihr Arzt oder auch Freunde und Familie können Sie bei der Wahl eines Sanitätshauses unterstützen, falls Sie noch keine Erfahrungen mit einem Hilfsmittelversorger machen konnten. Ist die Wahl auf ein Sanitätshaus getroffen, dann begeben Sie sich dorthin und legen die Verordnung des Arztes vor. Das Sanitätshaus berät Sie ausführlich hinsichtlich Ihrer Bedürfnisse und empfiehlt ein angemessenes Produkt. Wenn Sie mit der Beratung oder dem empfohlenen Hilfsmittel nicht zufrieden sind, drücken Sie dies am besten gegenüber dem Sanitätshaus aus. Möglicherweise ist ein Wechsel zu einem weiteren Anbieter sinnvoll.
Für diejenigen, die bei der Suche nach einem Versorger keine Fortschritte machen können, helfen Krankenkassen noch immer aus. Die Verordnung des Arztes kann der Krankenkasse zugesendet werden und diese übernimmt anschließend alles Weitere. Ihnen wird dann hoffentlich zeitnah ihr Rollstuhl vor die Türe geliefert. Gerade bei Rollstühlen ist das ordentliche Vermessen ein sehr wichtiger Punkt, um ein bequemes Sitzen zu ermöglichen. Bestehen Sie einfach darauf, dass Ihre Wünsche und Sorgen erhört werden und das Sanitätshaus Wert auf Kommunikation legt. Sie haben Dank der Gesetzesänderungen nun die Möglichkeit verhandlungsstark aufzutreten und sich nicht mit mangelhaften Rollstühlen abzufinden. Vergessen Sie nicht, es muss nicht immer ein Sanitätshaus sein. Kompetent und zuverlässig, Ehrgeizig und Schnell <- diese Faktoren sollte ihr Partner für eine optimale Versorgung mit bringen.